Gesetze
Hier finden Sie die gültige Fassung einiger Gesetze:
-
Kehrgesetz 2006
Bgld. KehrG 2006, Fassung vom 30.09.2014.pdf (158,3 kB) -
Tarifverordnung NEU gültig seit Juli 2014
Bgld. HTVO 2011, Fassung vom 30.09.2014.pdf (46597)
Gesetze www.ris.bka.gv.at)
(QuelleErläuterung des Kehrgesetzes 2006
§ 4 Kehrung
Die Anzahl der Kehrtermine bezieht sich auf den Brennstoff und auf die Nennwärmeleistung aber nicht auf die Benutzung.
Kehr- oder Überprüfungsanzahl:
-
viermal jährlich:
Feste Brennstoffe ( Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Kohle... ) -
einmal jährlich:
Flüssige Brennstoffe ( "Heizöl extra leicht") und gasförmige Brennstoffe über 150kW -
einmal alle zwei Jahre:
Gasförmige Brennstoffe unter 150kW -
Bei Gas-Brennwertgeräten enfällt die Kehrpflicht.