Gesetze

Hier finden Sie die gültige Fassung einiger Gesetze:
 
 (Quelle Gesetze www.ris.bka.gv.at)
 
Erläuterung des Kehrgesetzes 2006
§ 4 Kehrung
 
Die Anzahl der Kehrtermine bezieht sich auf den Brennstoff und  auf die Nennwärmeleistung aber nicht auf die Benutzung.
 
Kehr- oder Überprüfungsanzahl:
  • viermal jährlich:
    Feste Brennstoffe ( Scheitholz, Hackschnitzel, Pellets, Kohle... ) 
  • einmal jährlich:
    Flüssige Brennstoffe ( "Heizöl extra leicht") und gasförmige Brennstoffe über 150kW
  • einmal alle zwei Jahre:
    Gasförmige Brennstoffe unter 150kW 
  • Bei Gas-Brennwertgeräten enfällt die Kehrpflicht.