Formulare

  • Ummeldung zum Sommerhaus/Ferienhaus

    Das Haus darf zwischen 01.Oktober und 30. April weder bewohnt noch beheizt werden. 
    Ummeldung zum Sommerhaus.pdf (222888)
  • Abmeldung eines Rauchfanges

    Sollte ein Rauchfang der benützt war, nicht mehr benützt werden ist dieser schriftlich abzumelden. 
    Abmeldung.pdf (255642)