Formulare
-
Ummeldung zum Sommerhaus/Ferienhaus
Das Haus darf zwischen 01.Oktober und 30. April weder bewohnt noch beheizt werden.
Ummeldung zum Sommerhaus.pdf (222888) -
Abmeldung eines Rauchfanges
Sollte ein Rauchfang der benützt war, nicht mehr benützt werden ist dieser schriftlich abzumelden.
Abmeldung.pdf (255642)